Facebook

Bildungsprämie

aufstieg_durch_bildung_kleinDieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfond der Europäischen Union gefördert.

logo_bmbf_h80

esf_web_h80

eu_web_h80

Für Weiterbildung ist es NIE zu spät

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. PDFDruckenE-Mail

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 13. Februar 2012 um 10:34 Uhr


In Kürze bieten die Beratungsstellen der Bildungsprämie wieder bundesweit Beratungen an und stellen Prämiengutscheine aus.

Vom Prämiengutschein profitieren alle Selbständigen und Angestellten, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt. Bei gemeinsam Veranlagten liegt die Grenze bei 40.000 Euro.

 

Voraussetzung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist der Besuch einer unserer Beratungsstellen. Derzeit befindet sich die Beratungslandschaft für die zweite Förderphase der Bildungsprämie im Aufbau. Sobald die Beratungsstellen aktiv sind, erhalten Sie unter www.bildungspraemie.info oder unter der kostenlosen Rufnummer 0800 2623000 Informationen zu Beratungs­stellen in Ihrer Nähe.

 

Vereinbaren Sie bei Ihrer Beratungsstelle einen Termin. Die Beraterin bzw. der Berater überprüft, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen. Gemeinsam besprechen Sie mögliche Weiterbildungsziele, suchen nach einer passenden Weiterbildungsmaßnahme und Anbietern in der Nähe. Sie erhalten dann Ihren persönlichen Prämiengutschein.

 

Bei einem Weiterbildungsanbieter lösen Sie Ihren Prämiengutschein für Ihre Weiterbildungsmaßnahme - etwa einen Englischkurs, einen Computer- oder Technikkurs - ein und sparen so bis zu 50 Prozent der Kosten.


 

Das Verfahren im Überblick

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. PDFDruckenE-Mail

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 29. April 2010 um 08:13 Uhr

1. Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle (z.B. bei Ihrer Volkshochschule Saalfeld-Rudolstadt)
  • Klärung der persönlichen Voraussetzungen, des Weiterbildungszieles und der Anforderungen an die Weiterbildung
  • Mitzubringen sind: Lichtbildausweis, letzter Einkommensteuerbescheid und ggf. Nachweis über Aufenthaltsstatus

Weiterlesen: Das Verfahren im Überblick